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Dienstag, 18. November 2008 um 21:44 Ab 1. August 2007 besteht für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot am Steuer eines Kraftfahrzeuges ! Betroffen ist jeder Kraftfahrzeugführer, der sich in der Probezeit befindet oder noch keine 21 Jahre alt ist. Ihnen ist es künftig untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl sie noch unter der Wirkung eines solchen Getränkes stehen (Stichwort: Restalkohol !) „Unter der Wirkung“ alkoholischer Getränke steht ein Kraftfahrer schon dann, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung psychischer (geistiger) oder physischer (körperlicher) Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration (im Spurenbereich) im Körper des Betroffenen ist. Zuwiderhandlungen können schon durch die Aussage glaubwürdiger Zeugen belegt werden. Eine Blutprobe oder Atemalkohol-Analyse ist nicht zwingend erforderlich. |