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Ratgeber
Dienstag, 18. November 2008 um 22:28 |
Die Deutsche Verkehrswacht rät, wie Autofahren kostengünstiger wird: - Bei niedrigen Drehzahlen schalten und fahren:
- Ab 2.000 U/min. in den höheren Gang schalten.
- Schwung nutzen:
- Beim Heranfahren an eine rote Ampel das Auto ausrollen lassen.
- Entscheidungsspielraum schaffen:
- Genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann vermeidet spritfressendes „Stop-und-Go“-Fahren.
- Motor abschalten, wo es sinnvoll ist:
- Sobald Standzeiten deutlich über 20 Sekunden liegen (z.B. An Bahnübergängen, im Stau, beim Be- und Entladen)
- Auf den richtigen Reifendruck achten:
- Zu niedriger führt zu erhöhtem Verschleiß, erhöhtem Rollwiderstand, erhöhtem Spritverbrauch.
- Ballast entfernen:
- Keine unnötige Ladung mitnehmen (vor allem auf dem Autodach)
- ... und gelassen fahren ! Wer gelassen fährt, kommt auch sicherer ans Ziel.
Dienstag, 18. November 2008 um 22:28 |
Gebote und Verbote für Radfahrer zur eigenen Sicherheit Gekennzeichnete Fahrradwege müssen benutzt werden! Auch hier gilt das Rechtsfahrgebot. Andere Fahrradfahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Straße darf nur benutzt werden, wenn kein Radweg vorhanden ist! Um der Gefahr des toten Winkels zu begegnen empfiehlt die Verkehrswacht genügend Sicherheitsabstand zu Fahrzeugen sowie Blickkontakt mit den Fahrern. Ausnahme Kinder: Sie müssen bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg fahren. Bis zum Alter von 10 Jahren dürfen sie dies. Einbahnstraßen: Erhöhte Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn diese für Fahrradfahrer in beiden Richtungen freigegeben sind. Gleiches gilt auch für freigegebene Fußgängerzonen. Die Fahrradbeleuchtung muß eingeschaltet werden bei Dämmerung oder schlechten Sichtverhältnissen, selbstverständlich aber bei Dunkelheit. Die Benutzung des Handys beim Fahrradfahren ist verboten! Lichtzeichenanlagen gelten selbstverständlich auch für Fahrradfahrer! Bei Missachtung gibt es auch hier Bußgelder und Punkte in Flensburg. Spielstraßen Erhöhte Aufmerksamkeit und Höchstgeschwindigkeit von 5-7 kmh gilt hier auch für Fahrradfahrer! Alkohol am Fahrradlenker ist tabu ! Hier drohen gegebenenfalls Führerscheinentzug sowie Punkte in Flensburg.
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- Alkohol ist auch beim Radfahren tabu. Wer mit 0,3 Promille an einem Unfall beteiligt ist, riskiert den Führerschein.
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- Radfahren mit 1,6 Promille (absolut fahruntüchtig) kostet ebenfalls den Führerschein (immer vorausgesetzt, man hat einen) - und es gibt Punkte in Flensburg."
Dienstag, 18. November 2008 um 22:28 |
Die Deutsche Verkehrswacht erinnert daran, daß im Oktober wieder die jährliche, kostenlose Lichttestaktion für die motorisierten Verkehrsteilnehmer angeboten wird. Laut Statistiken zählt mangelhaftes Licht zu den häufigsten Unfallursachen. Daher mahnt die Verkehrswacht aber auch und vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger: Vor der dunklen Jahreszeit Lichtanlage checken und als Fußgänger - ob alt oder jung - auf reflektierende Kleidung oder entsprechende Accessoires achten. Denn besonders für diese Verkehrsteilnehmer gilt: Gesehen werden ist oft wichtiger als sehen !!! Die AuswertungNach Auswertung des Lichttests 2007 durch die Deutsche Verkehrswacht und den Zentralverband des Kfz-Handwerks lag die diesjährige Mängelquote bei immerhin 35 Prozent. Das entspricht hochgerechnet einer Zahl von immerhin 16 Millionen Fahrzeugen. Und dies waren nur die in den Werkstätten überprüften. Hierzu die Tipps der DVW: Schmutz auf Scheinwerfern kann 60 Prozent der Leuchtkraft kosten und das Streulicht blendet den Gegenverkehr. Also Leuchten regelmäßig reinigen, bei Regen oder Schneefall ist das schon nach etwa einer halben Stunde Fahrt nötig. Kofferraumbeladung läßt die Scheinwerfer nach oben „schielen“, der Gegenverkehr wird geblendet. Also bitte Leuchtweitenregulierung benutzen ! Schmutz auf der Scheibe streut das Licht und schränkt den Durchblick ein. Für saubere Frontscheibe und ggf. neue Wischer sorgen !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 |
Vor allem in den 30er-Zonen findet man die zur Verkehrsberuhigung angelegten einseitigen Fahrbahnverengungen, meist mit Bepflanzung versehen, die oftmals aus Unkenntnis der Verhaltensregeln zu ärgerlichen Mißverständnissen führen. Geltende Regel ist: Das Fahrzeug, auf dessen Seite sich die Verengung befindet ist grundsätzlich wartepflichtig ! Es gilt also die gleiche Regelung wie bei einem parkenden Auto. Auch hier muß derjenige dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, auf dessen Seite das Fahrzeug geparkt ist.
Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 |
Tipps zum Üben des sicheren Schulweges Für viele Schulanfänger ist der Schulweg der erste Schritt in die „eigenständige Mobilität“. Daher sollten Eltern viel Wert darauf legen, ihre Kinder in umsichtiger Weise auf diesen Weg vorzubereiten, und zwar durch eigenes Ausprobieren und selbständiges Erleben. Hierzu gibt die Deutsche Verkehrswacht entsprechende Ratschläge, wie man Kinder am besten auf den ersten Schulweg vorbereitet. Man sollte damit spätestens 2 Wochen vor dem 1. Schultag beginnen. - Existiert in der Schule ein Schulwegplan, in dem der sicherste Weg verzeichnet ist, sollte man sich an diesen halten und mit dem Kind bewußt gemeinsam abgehen. Das eigene, vorbildliche Verhalten und entsprechende Erklärungen sind für die Kinder dabei eine hilfreiche Stütze.
- Die zeitliche Begehung sollte dem Stundenplan angepaßt sein, damit das Kind sich schon gleich auf die Verkehrssituationen zu diesen Zeiten einstellen kann.
- Weisen Sie Ihr Kind auf besondere Gefahren hin, und suchen sie für jeden Tag einen anderen Gefahrenpunkt aus, damit das Kind nicht mit Informationen „überfrachtet“ wird.
- Erklären Sie dem Kind, dass gesicherte Stellen zur Überquerung der Straße (wie Ampeln oder Zebrastreifen) zu benutzen sind. Achten Sie auch darauf, daß das Kind stets an der Bordsteinkante stehen bleibt.
- Zeigen Sie Ihrem Kind, wie und wann man an einer Ampel (grünes Männchen) oder einem Zebrastreifen die Straße sicher überquert - nach links und rechts schauen, ggf. die Hand ausstrecken und erst gehen, wenn die Fahrzeuge stehen. Blickkontakt zu Fahrzeugführern ist hierbei unerläßlich.
- Erklären Sie auch, daß es bei bestimmten Fahrzeugen (besonders LKW) einen „toten Winkel“ gibt und wie man diesen vermeidet (Blickkontakt mit dem Fahrer suchen, sicheren Abstand halten, ggf. warten, bis die Situation überschaubar ist)
- Üben Sie den Schulweg ggf. auch mit Nachbarskindern, damit die Kinder lernen, sich nicht ablenken zu lassen, wenn es gilt, eine Straße zu überqueren.
- Lassen Sie nach einiger Zeit das Kind den Weg allein gehen, und folgen Sie in Sichtabstand. So können Sie beurteilen, wo noch „nachgebessert“ werden muß.
- Wenn Ihr Kind mit einem Schulbus oder öffentlichen Verkehrsmittel fährt, üben Sie auch hier das richtige Verhalten beim Ein- und Aussteigen. Das gilt auch beim „Bringdienst“ mit dem Privatfahrzeug. Achten Sie hier immer darauf, Ihr Kind nicht auf der Fahrbahnseite ein- oder aussteigen zu lassen !
- Wichtig sind auch helle, bzw. reflektierende Kleidung und Schulranzen.
- Und ganz wichtig für den Schulweg: Schicken Sie Ihr Kind immer rechtzeitig los ! Zeitdruck mindert die Aufmerksamkeit und damit auch die Sicherheit !
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