Dienstag, 18. November 2008 um 22:26 |
In der StVO wird in § 2 Abs. 3a dieses Thema angesprochen. Zwar gibt es in Deutschland keine eindeutige Pflicht für Winterreifen, doch besagt der Paragraf: ... die Ausrüstung ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Es empfiehlt sich daher schon aus Gründen auch der eigenen Sicherheit, beizeiten (spätestens bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius) Winterreifen aufziehen zu lassen. Winterurlauber müssen vor allem daran denken, dass z.B. in unserem Nachbarland Österreich durchaus eine Pflicht für Winterbereifung besteht, die bei Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird. Also auch bei der Bereifung daran denken: Sicherheit hat immer Vorfahrt !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:25 |
Die Deutsche Verkehrswacht rät dringend: Nach Punsch, Glühwein, Jagertee nicht mehr ans Steuer setzen ! Adventszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte mit verlockend leckerem Getränkeangebot. Doch Vorsicht ! Die typischen Vorweihnachtsgetränke wie Punsch, Glühwein und Jagertee schlagen kräftig ins Promille-Kontor und sind in ihrer Wirkung nicht berechenbar ! Deshalb sollte in diesen Fällen das Auto für den Heimweg tabu sein. Angesichts einer Zunahme von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluß um 6,3 Prozent allein in den ersten 8 Monaten 2007 (im Vergleich zu 2006) sollte dieser Rat unbedingt beherzigt werden - auch zur eigenen Sicherheit !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:25 |
Wegen einer technischen Panne liegengebliebene Fahrzeuge stellen eine Gefahr sowohl für deren Insassen als auch für den übrigen Straßenverkehr dar. Tritt ein Schaden während der Fahrt auf, so muss der übrige Verkehr durch das Einschalten des Warnblinklichtes gewarnt werden. Wenn möglich, wird das Fahrzeug an den Fahrbahnrand oder ganz von der Straße herunter gelenkt und dann angehalten. Ist es in dieser Position für andere nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkennbar, so muss das Fahrzeug durch Warnblinklicht, das Aufstellen eines Warndreieckes in ausreichender Entfernung (je nach Verkehrsgeschwindigkeit 20 – 100 m), und zusätzlich bei Dunkelheit durch die Fahrzeugbeleuchtung kenntlich gemacht werden. Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug ist unbedingt auf den fließenden Verkehr zu achten.
Dienstag, 18. November 2008 um 22:25 |
Die Grippewelle rollt – das Auto steht? Medikamente und Autofahren – passt das zusammen? Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt allen Autofahrern, die sich krank fühlen und Medikamente einnehmen, den Beipackzettel sehr genau zu lesen. Im Zweifel sollte man sein Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Tränende Augen, Husten- und Niesanfälle können in entscheidenden Momenten die Wahrnehmung und Reaktion deutlich negativ beeinflussen und zu gravierenden Unfällen führen. Mdikamente gegen Erkältungs- und Grippebeschwerden können die Sehschärfe reduzieren, die Anpassung der Augen an Hell und Dunkel verlangsamen und das Gesichtsfeld einschränken. Auch der Warnhinweis auf den Beipackzetteln, während der Dauer der Medikamenteneinnahme auf Alkohol zu verzichten, ist unbedingt ernst zu nehmen. Schon kleine Mengen Alkohol können die Wirkung von Medikamenten beeinflussen und unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Und Alkohol sollte grundsätzlich für jeden tabu sein, der Medikamente einnimmt. Medikamente, Alkohol und Autofahren – das darf für niemanden akzeptabel sein !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:25 |
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades: - Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
- weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn
- rote Schlußleuchte mit Rückstrahler sowie ein roter Großflächenrückstrahler
- funktionsfähiger Dynamo
- rutschfeste Pedale mit je zwei Reflektoren
- vier Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Rädern
- eine hell tönende Klingel.
Zusätzlich empfohlen von der Deutschen Verkehrswacht: - Vorderlicht mit Standlichtausrüstung
- integrierte Standlichtfunktion im Rücklicht
- Passgerechter Fahrradhelm
Besonders wichtig bei Kinderhelmen: - Gewicht nicht mehr als 500 g
- Er darf nicht wackeln oder rutschen
- Er sollte ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet sein
- Der Helm sollte leicht zu handhaben sein
- Die Kinder sollten beim Kauf ein Mitsprachrecht haben, denn: Ein komfortabler Helm der gefällt wird auch getragen!
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