Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 |
Tipps zum Üben des sicheren Schulweges Für viele Schulanfänger ist der Schulweg der erste Schritt in die „eigenständige Mobilität“. Daher sollten Eltern viel Wert darauf legen, ihre Kinder in umsichtiger Weise auf diesen Weg vorzubereiten, und zwar durch eigenes Ausprobieren und selbständiges Erleben. Hierzu gibt die Deutsche Verkehrswacht entsprechende Ratschläge, wie man Kinder am besten auf den ersten Schulweg vorbereitet. Man sollte damit spätestens 2 Wochen vor dem 1. Schultag beginnen. - Existiert in der Schule ein Schulwegplan, in dem der sicherste Weg verzeichnet ist, sollte man sich an diesen halten und mit dem Kind bewußt gemeinsam abgehen. Das eigene, vorbildliche Verhalten und entsprechende Erklärungen sind für die Kinder dabei eine hilfreiche Stütze.
- Die zeitliche Begehung sollte dem Stundenplan angepaßt sein, damit das Kind sich schon gleich auf die Verkehrssituationen zu diesen Zeiten einstellen kann.
- Weisen Sie Ihr Kind auf besondere Gefahren hin, und suchen sie für jeden Tag einen anderen Gefahrenpunkt aus, damit das Kind nicht mit Informationen „überfrachtet“ wird.
- Erklären Sie dem Kind, dass gesicherte Stellen zur Überquerung der Straße (wie Ampeln oder Zebrastreifen) zu benutzen sind. Achten Sie auch darauf, daß das Kind stets an der Bordsteinkante stehen bleibt.
- Zeigen Sie Ihrem Kind, wie und wann man an einer Ampel (grünes Männchen) oder einem Zebrastreifen die Straße sicher überquert - nach links und rechts schauen, ggf. die Hand ausstrecken und erst gehen, wenn die Fahrzeuge stehen. Blickkontakt zu Fahrzeugführern ist hierbei unerläßlich.
- Erklären Sie auch, daß es bei bestimmten Fahrzeugen (besonders LKW) einen „toten Winkel“ gibt und wie man diesen vermeidet (Blickkontakt mit dem Fahrer suchen, sicheren Abstand halten, ggf. warten, bis die Situation überschaubar ist)
- Üben Sie den Schulweg ggf. auch mit Nachbarskindern, damit die Kinder lernen, sich nicht ablenken zu lassen, wenn es gilt, eine Straße zu überqueren.
- Lassen Sie nach einiger Zeit das Kind den Weg allein gehen, und folgen Sie in Sichtabstand. So können Sie beurteilen, wo noch „nachgebessert“ werden muß.
- Wenn Ihr Kind mit einem Schulbus oder öffentlichen Verkehrsmittel fährt, üben Sie auch hier das richtige Verhalten beim Ein- und Aussteigen. Das gilt auch beim „Bringdienst“ mit dem Privatfahrzeug. Achten Sie hier immer darauf, Ihr Kind nicht auf der Fahrbahnseite ein- oder aussteigen zu lassen !
- Wichtig sind auch helle, bzw. reflektierende Kleidung und Schulranzen.
- Und ganz wichtig für den Schulweg: Schicken Sie Ihr Kind immer rechtzeitig los ! Zeitdruck mindert die Aufmerksamkeit und damit auch die Sicherheit !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 |
Beim Einfahren in den Kreisverkehr (Vorfahrt achten !) ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Erst das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch den „Blinker“ angezeigt werden. ACHTUNG: Beim Ausfahren (Abbiegen) auf ggf. kreuzende Radfahrer und Fußgänger achten !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 |
Wenn die Ampel „Rot“ zeigt muss zunächst an der Haltelinie gestoppt werden ! Erst dann darf langsam nach rechts abgebogen werden. Beim Rechtsabbiegen darauf achten, dass die bevorrechtigten, querenden Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger, Fahrzeuge) auf keinen Fall gefährdet werden !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:26 |
Nähern diese sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, dürfen sie nicht überholt werden ! Halten sie mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, sodaß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten ! Dies gilt auch für den Gegenverkehr !
Dienstag, 18. November 2008 um 22:26 |
An Zebrastreifen haben Fußgänger, Fahrer von Rollstühlen oder Krankenfahrstühlen grundsätzlich Vorrang ! Ihnen muß das Überqueren gefahrlos ermöglicht werden. Das bedeutet: Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten, wenn nötig. ... und an solchen Überwegen darf nicht überholt werden ! Außerdem: Nur schiebende Radfahrer sind Fußgänger und haben demzufolge Vorrang.
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