Dienstag, 18. November 2008 um 22:25
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades: - Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
- weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn
- rote Schlußleuchte mit Rückstrahler sowie ein roter Großflächenrückstrahler
- funktionsfähiger Dynamo
- rutschfeste Pedale mit je zwei Reflektoren
- vier Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Rädern
- eine hell tönende Klingel.
Zusätzlich empfohlen von der Deutschen Verkehrswacht:
- Vorderlicht mit Standlichtausrüstung
- integrierte Standlichtfunktion im Rücklicht
- Passgerechter Fahrradhelm
Besonders wichtig bei Kinderhelmen:
- Gewicht nicht mehr als 500 g
- Er darf nicht wackeln oder rutschen
- Er sollte ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet sein
- Der Helm sollte leicht zu handhaben sein
- Die Kinder sollten beim Kauf ein Mitsprachrecht haben, denn: Ein komfortabler Helm der gefällt wird auch getragen!