Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“)

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An Zebrastreifen haben Fußgänger, Fahrer von Rollstühlen oder Krankenfahrstühlen grundsätzlich Vorrang ! Ihnen muß das Überqueren gefahrlos ermöglicht werden. Das bedeutet: Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten, wenn nötig.

... und an solchen Überwegen darf nicht überholt werden !

Außerdem:

Nur schiebende Radfahrer sind Fußgänger und haben demzufolge Vorrang.