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Dienstag, 18. November 2008 um 22:26 An Zebrastreifen haben Fußgänger, Fahrer von Rollstühlen oder Krankenfahrstühlen grundsätzlich Vorrang ! Ihnen muß das Überqueren gefahrlos ermöglicht werden. Das bedeutet: Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten, wenn nötig. ... und an solchen Überwegen darf nicht überholt werden ! Außerdem: Nur schiebende Radfahrer sind Fußgänger und haben demzufolge Vorrang. |