Kreisverkehr

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Beim Einfahren in den Kreisverkehr (Vorfahrt achten !) ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Erst das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch den „Blinker“ angezeigt werden.

ACHTUNG: Beim Ausfahren (Abbiegen) auf ggf. kreuzende Radfahrer und Fußgänger achten !