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Dienstag, 18. November 2008 um 22:27 Beim Einfahren in den Kreisverkehr (Vorfahrt achten !) ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Erst das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch den „Blinker“ angezeigt werden. ACHTUNG: Beim Ausfahren (Abbiegen) auf ggf. kreuzende Radfahrer und Fußgänger achten ! |