Skip to main content

Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr

|   Ratgeber

Bei der Einnahme von Alkohol, Drogen und vielen Medikamenten gilt: Finger weg vom Steuer!

Alkoholische Getränke gehören in unserer Gesellschaft bei vielen Anlässen einfach dazu. Auf Feiern und Festen, genauso, wie das Glas Rotwein beim gemütlichen Abendessen. Dies gilt aber nur solange sich der Alkoholgenuss in vernünftigen Grenzen bewegt. Alkoholmissbrauch kann schnell zur Abhängigkeit führen. Ähnlich verhält es sich mit Medikamenten, doch dies in einer anderen Beziehung. Sie sollen den Menschen helfen ihre Krankheiten zu heilen oder ihre Schmerzen zu lindern. Bei den illegalen Drogen ist es ein anderer Fall. Diese finden gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihren Zuspruch. Doch werden illegale Drogen weder im gesellschaftlichen Zusammenhang akzeptiert, noch haben sie einen medizinischen Nutzen.

Bei der Einnahme von Alkohol, Drogen und vielen Medikamenten sollte jedoch für jeden gelten: Finger weg vom Steuer!

Nach Genuss, Konsum oder Einnahme all dieser Produkte kann es teils zu enormen Wahrnehmungsstörungen und einer Veränderung des Reaktionsvermögens kommen. Jegliche Auswirkungen lassen die Teilnahme am Straßenverkehr, sei es mit Auto, Lkw, Motorrad oder teilweise auch mit einem Fahrrad, zu einer unberechenbaren Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden!

Alkoholkonsum

Schon mit 0,5 Promille Alkohol im Blut begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit 250 € Bußgeld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird. Sollte man wiederholt mit Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeuges von der Polizei angehalten werden, so erhöht sich die Strafe auf 500 € Bußgeld, 4 Punkte und 3 Monate ohne Führerschein.

Jede weitere Alkoholfahrt kostet dann 750 €, 3 Monate Fahrverbot und weitere 4 Punkte in Flensburg. Der Grenzwert für die absolute Fahrunfähigkeit liegt bei 1,1 Pomille. Sollte ein Fahrer mit diesem oder einem höheren Wert angetroffen werden, wird unabhängig davon, ob ein Fahrfehler vorliegt, von dieser Tatsache ausgegangen. Dieses Vergehen kann mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, sowie 7 Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Ab 1,6 Promille muss man sich zusätzlich einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unterziehen, bevor die Möglichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

Strafbar kann sich jeder aber schon ab 0,3 Promille machen, wenn ein Fahrfehler gemacht wird oder ein Unfall verursacht wird. Entscheidend hierbei ist, dass der Fehler oder Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist (Schlangenlinien fahren, Licht bei Dunkelheit nicht einschalten, Rote Ampel überfahren, Gegenfahrbahn benutzen etc.).

Bei Radfahrern liegt die Grenze zur absoluten Fahrunfähigkeit bei 1,6 Promille. In den Ländern der Europäischen Union gelten andere Promillegrenzen: in Rumänien, Malta und mehreren anderen Staaten eine Grenze von 0,0 Promille. In Norwegen, Schweden, Polen und Portugal muss man schon ab 0,2 Promille mit einer Strafe rechnen.

Diese drastischen Strafen verdeutlichen durchaus die Gefahr, die durch Alkoholkonsum im Straßenverkehr entsteht.

Zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes kann eine Blutprobe gerichtlich angeordnet werden. Diese ist dann anders als bei der Atemalkoholmessung auch ohne Einverständnis des Betroffenen zulässig. Wird bei der Polizei vor Ort die Messung verweigert, wird meistens eine Blutuntersuchung angeordnet.

Restalkohol

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht von dem so genannten Restalkohol aus. Davon spricht man, wenn man z.B. abends Alkohol getrunken hat, sich schlafen legt und am nächsten morgen Auto fährt - man fühlt sich ja schließlich nüchtern.
Dies ist aber ein gefährlicher Trugschluss. Es dauert immer eine gewisse Zeit, bis der Körper den Alkohol abbaut. Jeder Mensch braucht dafür unterschiedlich lange, der Durchschnitt liegt zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde. Bei der Berechnung muss man aber bedenken, dass der Körper erst ca. 1 bis 2 Stunden nach Trinkende mit dem Abbau beginnt. Hier spricht man von der Resorptionszeit.

Ein Beispiel:

Wer sich abends um 2 Uhr mit einem Promillewert von 1,5 ins Bett legt und um 8 Uhr wieder Auto fährt, hat immerhin noch einen Blutalkoholgehalt von 0,9 Promille, was knapp unterhalb der absoluten Fahrunfähigkeit liegt. Somit sollte man sich, gerade nach umfangreichem Alkoholgenuss, lange Zeit lassen, bevor man sich wieder hinters Steuer setzt.

Zurück