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Verkehrsberuhigter Bereich

|   Ratgeber

Charakteristisch für einen verkehrsberuhigten Bereich ist die besondere gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz aller Verkehrsteilnehmer.

  • Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen und haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Kinder dürfen überall spielen. Fahrzeugführer müssen deshalb gegebenenfalls warten.

  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit (langsames Tempo, das dem eines normal gehenden Fußgängers entspricht = 4 bis 7 km/h) fahren.

  • Parken ist nur auf speziell gekennzeichneten Flächen (Bodenmarkierung) erlaubt. Anwohner haben keinen Anspruch auf einen reservierten Parkplatz. Das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen ist dagegen überall möglich, wenn Andere dadurch nicht gefährdet bzw. unzumutbar behindert werden.

  • Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt, auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!

  • Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist immer Vorfahrt zu gewähren. Die rechts-vor-links-Regel gilt bei der Ausfahrt nicht.

  • Oftmals wird der Begriff "Spielstraße" verwendet, wenn von einem verkehrsberuhigten Bereich die Rede ist, dies ist jedoch nicht die korrekte Bezeichnung.

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