Verhalten im Kreisverkehr
Einfahrender Verkehr muss Vorfahrt achten; Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
Mit der Schilderkombination Vorfahrt achten und Kreisverkehr werden folgende Regelungen getroffen:
Einfahrender Verkehr muss Vorfahrt achten; Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
Im Kreisverkehr darf nur entgegen des Uhrzeigersinnes gefahren werden.
Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.
Blinkpflicht besteht dagegen weiterhin bei der Ausfahrt.
Das Halten auf der Kreisverkehrsfläche ist verboten.
Überfahrbare Mittelinseln, wie sie in kleinen Kreisverkehren vorkommen, dürfen nur ausnahmsweise und mit äußerster Sorgfaltspflicht überfahren werden.
Für Radfahrer im Kreisverkehr (auch auf eigenen Wegen) gelten die gleichen Vorschriften entsprechend.
Ausfahrende Verkehrsteilnehmer müssen die Vorrechte anderer (Fahrradfahrer/Fußgänger) beachten.