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Verhalten im Kreisverkehr

|   Ratgeber

Einfahrender Verkehr muss Vorfahrt achten; Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.

Mit der Schilderkombination Vorfahrt achten und Kreisverkehr werden folgende Regelungen getroffen:

  • Einfahrender Verkehr muss Vorfahrt achten; Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.

  • Im Kreisverkehr darf nur entgegen des Uhrzeigersinnes gefahren werden.

  • Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.

  • Blinkpflicht besteht dagegen weiterhin bei der Ausfahrt.

  • Das Halten auf der Kreisverkehrsfläche ist verboten.

  • Überfahrbare Mittelinseln, wie sie in kleinen Kreisverkehren vorkommen, dürfen nur ausnahmsweise und mit äußerster Sorgfaltspflicht überfahren werden.

  • Für Radfahrer im Kreisverkehr (auch auf eigenen Wegen) gelten die gleichen Vorschriften entsprechend.

  • Ausfahrende Verkehrsteilnehmer müssen die Vorrechte anderer (Fahrradfahrer/Fußgänger) beachten.

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