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Tipps für die Fahrradsaison

|   Verkehrssicherheit

Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades:  Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterradweißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vornrote Schlussleuchte mit Rückstrahler sowie ei

Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades: 

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
  • weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn
  • rote Schlussleuchte mit Rückstrahler sowie ein roter Großflächenrückstrahler
  • funktionsfähiger Dynamo
  • rutschfeste Pedale mit je zwei Reflektoren
  • vier Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Rädern
  • eine hell tönende Klingel
     

Zusätzlich empfohlen von der Deutschen Verkehrswacht: 

  • Vorderlicht mit Standlichtausrüstung
  • integrierte Standlichtfunktion im Rücklicht
  • Passgerechter Fahrradhelm
     

Besonders wichtig bei Kinderhelmen:

  • Gewicht nicht mehr als 500 g
  • Er darf nicht wackeln oder rutschen
  • Er sollte ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet sein
  • Der Helm sollte leicht zu handhaben sein
  • Die Kinder sollten beim Kauf ein Mitspracherecht haben, denn:
    Ein komfortabler Helm der gefällt wird auch getragen! 
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