Tipps für die Fahrradsaison
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Verkehrssicherheit
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades: Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterradweißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vornrote Schlussleuchte mit Rückstrahler sowie ei
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung des Fahrrades:
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
- weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn
- rote Schlussleuchte mit Rückstrahler sowie ein roter Großflächenrückstrahler
- funktionsfähiger Dynamo
- rutschfeste Pedale mit je zwei Reflektoren
- vier Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Rädern
- eine hell tönende Klingel
Zusätzlich empfohlen von der Deutschen Verkehrswacht:
- Vorderlicht mit Standlichtausrüstung
- integrierte Standlichtfunktion im Rücklicht
- Passgerechter Fahrradhelm
Besonders wichtig bei Kinderhelmen:
- Gewicht nicht mehr als 500 g
- Er darf nicht wackeln oder rutschen
- Er sollte ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet sein
- Der Helm sollte leicht zu handhaben sein
- Die Kinder sollten beim Kauf ein Mitspracherecht haben, denn:
Ein komfortabler Helm der gefällt wird auch getragen!