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Bei Staubildung - Rettungsgasse!

|   Verkehrssicherheit

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sehen sich leider wiederkehrend mit der selben Problematik konfrontiert: Ihnen wird kein Platz gemacht, damit sie an der Unfallstelle helfen und handeln können!

Dabei sollte dies doch jedem Verkehrsteilnehmenden klar sein: Rettungs- und Einsatzfahrzeuge müssen freie Fahrt haben!

Mehr noch: Eine Rettungsgasse muss auf mehrspurigen Autobahnen und „Außerortsstraßen“ bereits bei Stau oder stockendem Verkehr gebildet werden.

Der Präsident der Landesverkehrswacht Niedersachsen, Heiner Bartling, äußert sich dazu wie folgt: „Wir haben die Vision eines unfallfreien Straßenverkehrs. Bis dahin ist es zwar noch ein weiter Weg, aber zumindest in den Köpfen aller am Straßenverkehr Beteiligten muss sich festsetzen, dass eine Rettungsgasse Leben rettet."

Daher gilt, sobald sich der Verkehr verlangsamt und ein Stau droht: Rettungsgasse bilden und frei halten! Helfen Sie den Helfern.

Dabei kann die Faustregel helfen: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und der rechten Spur daneben gebildet.

Wichtig ist dabei wie immer: Vorausschauend fahren, Abstand halten und Auto im Falle des Falles parallel zum Verkehr ausrichten.

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