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Kampagne Tippen tötet

|   Verkehrssicherheit

Neuauflage der Erfolgskampagne "Tippen tötet" mit 7-Städte-Tour durch Niedersachsen. Hatte die Kampagne zu Beginn noch vorrangig Autofahrende im Fokus, sollen nunmehr auch alle weiteren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch die „Brummi“-Fahrenden verstärkt sensibilisiert werden. Denn die Gefahr durch Ablenkung im Straßenverkehr geht alle an.

Neuauflage der Kampagne
Die seit 2014 laufende renommierte Verkehrssicherheits-Kampagne „Tippen tötet“ geht mit neuen Motiven im erfolgreichen Piktogramm-Stil in die nächste Runde. Hatte die Kampagne zu Beginn noch vorrangig die Autofahrenden im Fokus, sollen nunmehr auch alle weiteren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch die „Brummi“-Fahrenden verstärkt sensibilisiert werden. Denn die Gefahr durch Ablenkung im Straßenverkehr geht alle an. Ein einfacher und alltäglicher Blick auf die Straßen genügt, um die häufige Ablenkung durch Smartphone-Nutzung zu erkennen. Daher ist es wichtig zu verstehen, dass Ablenkung, durch ein Smartphone, eine große Gefahr für einen selbst und für andere Verkehrsteilnehmende darstellt – Tippen tötet! Die Polizei stellt jeden Tag eine Vielzahl an Verstößen im Straßenverkehr fest – allein im Jahr 2018 wurden es bei zielgerichteten Kontrollen gegen die verbotswidrige Nutzung von Handys im Straßenverkehr in Niedersachsen mehr als 30.000 Verstöße gezählt.

Focus auf junge Fahrer
Ab sofort stehen auch die jungen Fahrerinnen und Fahrer verstärkt im Blickfeld der Aktion. So waren im Jahr 2019 allein 43 Personen von den 120 bei Baumunfällen verstorbenen Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren gewesen. Bei der Analyse der dazugehörigen Unfälle fällt vor allem eine Konstellation besonders ins Auge: Landstraße, allein mit dem Pkw unterwegs, nicht angepasste Geschwindigkeit und plötzliches Abkommen von der Fahrbahn, mitunter auf gerader Strecke und dann mit Anprall an einen Straßenbaum. Gerade in diesen Fällen dürften entweder Müdigkeit oder Ablenkung, neben der Geschwindigkeit, eine maßgebliche Rolle für den Unfallhergang gespielt haben. 

Gesetzeslage

Folgende Bestimmungen gelten für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer:

  • Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer/ die Fahrerin angerufen wird.
  • Bei stehenden Fahrzeugen darf das Handy erst verwendet werden, wenn der Motor abgestellt worden ist. Deshalb ist auch das Telefonieren vor roten Ampeln oder bei „Stop and go“ auf der Autobahn nicht zulässig. Im Stau darf erst zum Mobiltelefon gegriffen werden, wenn das Fahrzeug für längere Zeit steht und der Motor abgestellt worden ist.
  • Bei Verstößen muss man als Kraftfahrzeugführer (einschließlich Motorrad- und Rollerfahrer) mit einem Bußgeld von € 100 und einem Punkt im Verkehrsregister rechnen.
  • Diese Bestimmungen gelten auch für Fahrradfahrer. Hier ist bei Missachtung ein Verwarnungsgeld von € 55 zu zahlen.
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